Fördermöglichkeiten

„Aufstiegs-BAföG - Machen Sie Ihre Karriere zum Highlight!“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Sie mit dem Aufstiegs-BAföG, welcher zum 01. August 2020 noch einmal verbessert wurde. Die Aufstiegsförderung war nie zuvor attraktiver als heute. Unabhängig vom Alter fördern Bund und Länder Ihren Aufstieg über alle drei Fortbildungsstufen hinweg bis auf „Master-Niveau“. Mit den erhöhten Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen bietet das Aufstiegs-BAföG heute die attraktivsten Förderbedingungen aller Zeiten. So muss beispielsweise die Unterhaltsförderung nicht mehr zurückgezahlt werden. Darüber hinaus wird Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht.
Verbesserungen im Überblick
  • Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs und Prüfungsgebühren (inkl. Meisterstück) bei 50 Prozent. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
  • Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 Prozent.
  • Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG!

Ohne Formulare geht es nicht, allerdings ist der Antrag für das Aufstiegs-BAföG unkomplizierter, als Sie vermuten. Sie können Ihren Antrag bequem online von zu Hause am Computer ausfüllen und auf den Weg bringen. Das Antragsformular finden Sie hier:

aufstiegs-bafög.de/antragsformulare

Selbstverständlich können Sie sich auch beim Amt für Ausbildungsförderung in Ihrer Nähe informieren und persönlich beraten lassen. Eine Liste der zuständigen Förderämter finden Sie hier:

aufstiegs-bafög.de/foerderaemter-und-beratung

Sie beantragen die Leistungen des AFBG bei den AFBG-Förderämtern der jeweiligen Bundesländer. Mit der Bewilligung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, von der Sie den Darlehensanteil erhalten. Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins- und tilgungsfrei.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.aufstiegs-bafög.de

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